FAQ Plattform
FAQ Plattform
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform gem. §2a VermAnlG dient zur Zeichnung der Nachrangdarlehen. Die Plattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Beteiligungen. Es bietet folgende Services:
- Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (siehe "Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?")
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Einfache Verwaltung der Anleger für die Emittentin (Projektgesellschaft)
Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zugewiesen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie direkt bequem über Ihren individuellen Zugang auf der Online-Plattform selbst durchführen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wie sicher sind meine Daten?
Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Darlehen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Ihnen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir stellen höhere Ansprüche an die Sicherheit: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen und mindestens einen Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum verschlüsseln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Das heißt, Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben.
FAQ Nachrangdarlehen
FAQ Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Darlehensgebers auf Verzinsung und Rückzahlung im Sinne des §39 Abs. 2 InsO nachrangig zu den Ansprüchen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz der Darlehensnehmerin herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Darlehensnehmerin treten die Forderungen des Darlehensgebers im Rang hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück .
Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht.
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen:
Der Darlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags.
Die Darlehensnehmerin ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.
Wer kann ein Nachrangdarlehen gewähren?
Ist das Investitionsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?
Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?
FAQ SWK Pölich II
FAQ SWK Pölich II
Für wann ist die Inbetriebnahme des Projektes geplant?
Wieviel Megawatt hat die Anlage Pölich II?
Wo wird die Anlage gebaut?
Die Anlage wird auf Flächen der Ortsgemeinde Pölich gebaut. Genauer gesagt, handelt es sich um eine zweite Anlage, die wir in Pölich bauen (erste Anlage war Pölich I) Mehr Infos zur ersten Anlage finden Sie hier: https://www.swt.de/p/Solarkraftwerk_P%C3%B6lich-54-7876.html
Wie hoch ist das Investitionsvolumen des Projektes?
Wie hoch ist die CO2-Einsparung und wieviele Musterhaushalte können durch die Anlage versorgt werden?
Mit der Anlagen werden ca. 1.000 Tonnen CO2 gegenüber einer konventionellen Stromproduktion mit Kohlestrom eingespart. Außerdem können hierdurch 570 Musterhaushalte versorgt werden.