FAQ Plattform

FAQ Plattform

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform gem. §2a VermAnlG dient zur Zeichnung der Nachrangdarlehen. Die Plattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Beteiligungen. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (siehe "Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?")
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Anleger für die Emittentin (Projektgesellschaft)

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zugewiesen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie direkt bequem über Ihren individuellen Zugang auf der Online-Plattform selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für Werbung verwendet, sondern nur um Ihre Beteiligung zu verwalten und Ihnen Informationen dazu zuzusenden.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in den Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wie sicher sind meine Daten?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Darlehen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Ihnen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir stellen höhere Ansprüche an die Sicherheit: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen und mindestens einen Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum verschlüsseln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Das heißt, Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben.

FAQ Nachrangdarlehen

FAQ Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Darlehensgebers auf Verzinsung und Rückzahlung im Sinne des §39 Abs. 2 InsO nachrangig zu den Ansprüchen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz der Darlehensnehmerin herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Darlehensnehmerin treten die Forderungen des Darlehensgebers im Rang hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück .

Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen:

Der Darlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags.

Die Darlehensnehmerin ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.

Wer kann ein Nachrangdarlehen gewähren?

Ein Nachrangdarlehen dürfen natürliche Personen, juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags Bestandskunde oder Neukunde eines Stromvertrags bei der SWT Stadtwerke Trier Versorungs-GmbH oder LWE Landwerke Eifel Vertriebs-GmbH sind.

Ist das Investitionsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?

Das jeweilige Investitionsvolumen entnehmen Sie bitte der einzelnen Projektseite. Bei Überzeichnung behält sich der jeweilige Darlehensnehmer vor, die überschüssigen Zeichnungsanträge abzulehnen.

Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.

FAQ SWK Pölich II

FAQ SWK Pölich II

Für wann ist die Inbetriebnahme des Projektes geplant?

Die Baugenehmigung für das Projekt liegt bereits vor. Läuft alles nach Plan, ist die Inbetriebnahme für Anfang 2022 geplant.

Wieviel Megawatt hat die Anlage Pölich II?

Die Anlage wird eine Leistung von rund 2 Megawatt peak haben (rund 4.000 Solarmodule).

Wo wird die Anlage gebaut?

Die Anlage wird auf Flächen der Ortsgemeinde Pölich gebaut. Genauer gesagt, handelt es sich um eine zweite Anlage, die wir in Pölich bauen (erste Anlage war Pölich I) Mehr Infos zur ersten Anlage finden Sie hier: https://www.swt.de/p/Solarkraftwerk_P%C3%B6lich-54-7876.html

 

Wie hoch ist das Investitionsvolumen des Projektes?

Das gesamte Investitionsvolumen für Pölich II liegt bei 1,2 Millionen Euro

Wie hoch ist die CO2-Einsparung und wieviele Musterhaushalte können durch die Anlage versorgt werden?

Mit der Anlagen werden ca. 1.000 Tonnen CO2 gegenüber einer konventionellen Stromproduktion mit Kohlestrom eingespart. Außerdem können hierdurch 570 Musterhaushalte versorgt werden.

FAQ Bescheid Süd

FAQ Bescheid Süd

Für wann ist die Inbetriebnahme des Projektes geplant?

Die Inbetriebnahme ist für November 2023 geplant.

Wieviel Megawatt hat die Anlage Bescheid?

Die Gesamtanlage wird eine Leistung von ca. 16,8 MW haben.

Wie hoch ist das Emissionsvolumen des Projektes?

Das gesamte Emissionsvolumen liegt bei 2,3 Mio. €.

Wie hoch ist die CO2-Einsparung und wieviele Musterhaushalte können durch die Anlage versorgt werden?

Mit der Anlage werden jährlich ca. 17.000 Tonnen CO2 gegenüber einer konventionellen Stromproduktion mit Kohlestrom eingespart. Wir können ca. 13.850 Musterhaushalte mit grünem, regionalem Strom versorgen.